Einzelhandelsunternehmung

Einzelhandelsunternehmung
1. Begriff: Unternehmung, deren Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit der An- und Verkauf von Handelswaren ist. In E. werden nur handelsübliche Be- und Verarbeitungsprozesse ausgeübt (Sortieren, Mischen, Verpacken, Reparieren, Ändern etc.) sowie mit Dienstleistungen das Warenangebot verkaufsfähig für den Letztverbraucher gemacht (Lagern, Präsentieren, Beraten, Transportieren, Finanzieren etc).
- 2. Merkmale: Abgabe von Gütern in kleinen und kleinsten Mengen an Letztverbraucher, Zusammenstellung von Waren zu Sortimenten.
- 3. Formen: In der Realität existieren vielfältige  Betriebsformen des Handels, die durch den Wettbewerb zu permanenten Anpassungsprozessen gezwungen werden ( Dynamik der Betriebsformen).
- 4. Bedeutung: Die Zahl der selbstständigen E. nimmt ab; hingegen steigt die Anzahl der Verkaufsstätten aufgrund zunehmender Filialisierung ( Filialunternehmung), ebenso steigt die durchschnittliche Verkaufsfläche pro Verkaufsstätte ( Handelsstatistik). Aufgrund zunehmender Mobilität vergrößern sich die  Einzugsgebiete der einzelnen Verkaufsstellen von E.; daraus kann eine lokale Unterversorgung resultieren (Geschäftsaufgabe wegen mangelnder Nachfrage).

Lexikon der Economics. 2013.

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